Bisher war dies nur an Universitäten möglich. Mit der Entscheidung des Landes erhalten forschungsstarke Hochschulen für angewandte Wissenschaften erstmals das Recht, den akademischen Grad eines Doktors zu verleihen. Das Promotionsrecht wird in Rheinland-Pfalz clusterbasiert vergeben, wobei jeweils mehrere Hochschulen ihre Forschungsstärken in jeweils thematischen Clustern bündeln und eine Hochschule die koordinierende Funktion übernimmt.
Die Hochschule Koblenz gehört zu den beteiligten Hochschulen und erhält in drei hochschulübergreifenden Promotionsclustern das eigenständige Promotionsrecht. Sie koordiniert das Promotionscluster „Nachhaltige Technik und Naturwissenschaften“ und ist zudem an den Clustern „Angewandte Informatik“ sowie „Medical and Environmental Life Sciences“ beteiligt. „Das Promotionsrecht eröffnet uns die Möglichkeit, unsere zentrale Rolle in der angewandten Forschung weiter auszubauen, eigenständig wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden und Studierenden wie Forschenden neue Perspektiven zu bieten“, sagt Prof. Dr. Karl Stoffel, Präsident der Hochschule Koblenz.
Der Wissenschaftsminister feiert mit den Hochschulpräsidenten: (v. l.) Prof. Dr. Karl Stoffel (HS Koblenz), Prof. Dr. Antje Krause (TH Bingen), Clemens Hoch (Wissenschaftsminister RLP), Prof. Dr. Hans-Joachim Schmidt (HS Kaiserslautern), Prof. Dr. Dorit Schumann (HS Trier).

